Förderungen
Immobilienförderung und Steuervorteile: Was passt zu Ihrer Immobilie?
Beim Kauf einer Immobilie kommen zwei grundsätzlich verschiedene Hebel infrage: Förderkredite, die die Finanzierung verbessern können, und steuerliche Abschreibungen, die bei vermieteten Immobilien die steuerpflichtigen Einkünfte mindern. Welche Instrumente passen, entscheidet…
Inhalt
Kurzantwort
Beim Kauf einer Immobilie kommen zwei grundsätzlich verschiedene Hebel infrage: Förderkredite, die die Finanzierung verbessern können, und steuerliche Abschreibungen, die bei vermieteten Immobilien die steuerpflichtigen Einkünfte mindern. Welche Instrumente passen, entscheidet zuerst die Nutzungsart – selbst nutzen oder vermieten – und danach Objektart, Energiestandard, Einkommen, Kinderzahl, Fristen und Nachweise.
WohnbauAtlas verbindet diese Regeln mit konkreten Immobilien. Statt nur zu erklären, was KfW 300 oder die degressive AfA ist, soll der Förderbereich beantworten: Welche Programme und Steuervorteile kommen bei diesem Objekt für mich überhaupt in Betracht?
Direkt starten
- Förder-Finder: passende Programme und Abschreibungen vorprüfen
- AfA-Rechner: linear, degressiv und § 7b vergleichen
- Förder-Kombinationsrechner: mehrere Instrumente auf ein Objekt anwenden
- KfW-Vergleich: 124, 296, 297/298, 300 und 308 gegenüberstellen
Die erste Weiche: Selbstnutzung oder Vermietung?
Diese Entscheidung ist wichtiger als jeder einzelne Energiestandard.
Sie wollen selbst einziehen
Dann kommen klassische Gebäudeabschreibungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil keine Einkünfte aus Vermietung erzielt werden. Relevant sind vor allem:
- KfW 300 für Familien und Alleinerziehende bei klimafreundlichem Neubau,
- KfW 308 für Familien beim Kauf eines Bestandsobjekts der Energieklasse F, G oder H mit anschließender Sanierung,
- KfW 297 für privaten klimafreundlichen Neubau zur Selbstnutzung,
- KfW 296 bei entsprechend flächen- und kosteneffizienten Neubauten,
- KfW 124 als breite Basisförderung für selbst genutzten Neubau oder Bestand,
- § 10f EStG bei selbst genutzten Denkmalobjekten oder Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie wollen vermieten
Dann wird die steuerliche Seite zentral. Je nach Objekt können insbesondere relevant sein:
- lineare Gebäude-AfA,
- degressive AfA mit 5 % vom Restwert,
- Sonder-AfA nach § 7b EStG,
- erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen,
- erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten,
- KfW 298 oder KfW 296 bei passenden Neubauprojekten.
Förderung und Abschreibung sind nicht dasselbe
| Instrument | Was passiert? | Wo liegt der wirtschaftliche Effekt? | Typische Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| KfW-Förderkredit | Kredit zu Förderkonditionen | Finanzierung/Zins | Eigennutzer und je nach Programm Investoren |
| Lineare/degressive AfA | Gebäudeanteil wird steuerlich über Zeit abgeschrieben | geringere steuerpflichtige Einkünfte | Vermieter |
| Sonder-AfA § 7b | zusätzliche Abschreibung in den ersten vier Jahren | stärkere frühe steuerliche Entlastung | Vermieter neuer begünstigter Wohnungen |
| §§ 7h/7i EStG | erhöhte Absetzungen für begünstigte Maßnahmen | steuerliche Förderung von Sanierung/Denkmal | Vermieter |
| § 10f EStG | Sonderausgabenabzug für begünstigte Maßnahmen | steuerlicher Vorteil trotz Eigennutzung | Eigennutzer |
Eine Abschreibung von 20.000 € bedeutet nicht, dass 20.000 € ausgezahlt werden. Sie mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ein Förderkredit wiederum ist kein Zuschuss; er muss zurückgezahlt werden, sofern das jeweilige Programm keinen Tilgungszuschuss vorsieht.
KfW-Programme im Schnellvergleich
| Programm | Typischer Fall | Objekt | Maximaler Kreditbetrag laut aktuellem Produktstand |
|---|---|---|---|
| KfW 124 | Selbstnutzer ohne spezielle Fördervoraussetzungen | Neubau oder Bestand | bis 100.000 € pro Vorhaben |
| KfW 296 | klima- und flächeneffizienter Neubau | Neubau/Ersterwerb | bis 100.000 € je Wohneinheit |
| KfW 297/298 | klimafreundlicher Neubau | Neubau/Ersterwerb | bis 150.000 € je Wohneinheit |
| KfW 300 | Familie/Alleinerziehende, selbst genutzter Neubau | Neubau/Ersterwerb | 170.000–270.000 € |
| KfW 308 | Familie/Alleinerziehende, schlechter Bestand + Sanierung | Bestand F/G/H | 140.000–180.000 € |
Wichtig: Zinssätze werden hier bewusst nicht statisch angegeben. Sie ändern sich laufend und sind am Tag der KfW-Zusage maßgeblich.
Abschreibung im Schnellvergleich
| Instrument | Kernaussage | Entscheidend |
|---|---|---|
| Lineare AfA | gleichbleibender jährlicher Prozentsatz | Fertigstellungsjahr und Gebäudeanteil |
| Degressive AfA | 5 % vom jeweiligen Restwert | zeitliches Fenster und Wohnnutzung |
| Sonder-AfA § 7b | zusätzlich bis 5 % p. a. für vier Jahre | Neubau, EH40 + QNG, Kostenobergrenze, Vermietungsbindung |
| Denkmal-AfA | erhöhte Absetzungen auf begünstigte Maßnahmen | Denkmalstatus, Maßnahme, vorherige Abstimmung, Bescheinigung |
| Sanierungs-AfA | erhöhte Absetzungen in förmlich festgelegten Gebieten | Gebiet, Maßnahme, Vereinbarung/Bescheinigung |
Warum EH40, EH55 und QNG nicht dasselbe sind
Der Effizienzhaus-Standard beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes relativ zu einem Referenzgebäude. QNG ist ein Nachhaltigkeitssiegel mit weitergehenden Anforderungen. Je nach Programm kann ein EH40-Niveau ohne QNG genügen, während die höhere Förderstufe oder die Sonder-AfA nach § 7b ein tatsächliches QNG bzw. den gesetzlich verlangten Nachhaltigkeitsnachweis benötigt.
Deshalb darf WohnbauAtlas die Felder nicht zu einem einzigen „grünen Gebäude“-Label zusammenfassen. Getrennt relevant sind:
- Effizienzhaus-Stufe,
- KFN-/Lebenszyklus-Anforderung,
- QNG-Status,
- QNG-Nachweis/Quelle,
- Datum der Prüfung.
So treffen Sie die Entscheidung
Schritt 1: Nutzung
Selbstnutzung oder Vermietung.
Schritt 2: Objekt
Neubau/Ersterwerb, Bestand, Denkmal oder Sanierungsgebiet.
Schritt 3: Objektmerkmale
EH40/EH55, QNG, Energieklasse, Bauantrag/Bauanzeige, Baubeginn, Fertigstellung, Kaufpreis, Wohnfläche und – soweit belastbar verfügbar – §7b-relevante Baukosten.
Schritt 4: persönliche Merkmale
Kinderzahl, Haushaltseinkommen, bestehendes Wohneigentum und gegebenenfalls persönlicher Grenzsteuersatz für eine vereinfachte steuerliche Szenariorechnung.
Schritt 5: Ergebnis
Jedes Instrument erhält einen Status:
- Grundsätzlich möglich
- Wahrscheinlich nicht anwendbar
- Daten fehlen
- Nicht relevant
Dazu werden Begründung, fehlende Nachweise und Primärquelle angezeigt.
Beispiel 1: Kapitalanleger kauft eine neue QNG-Wohnung
Angenommen, ein Projekt ist objektseitig als EH40 mit QNG nachgewiesen. Der Käufer will vermieten und der Bauantrag liegt im begünstigten §7b-Zeitraum.
Dann sind typischerweise zu prüfen:
- KfW 298 – objektseitig grundsätzlich passend, sofern Antrag und weitere Programmbedingungen eingehalten werden.
- Degressive AfA – separat anhand des Herstellungs-/Vertragszeitpunkts prüfen; dafür ist QNG nicht erforderlich.
- § 7b Sonder-AfA – nur weiter positiv bewerten, wenn zusätzlich die Baukostenobergrenze, der Erwerbszeitpunkt und die zehnjährige Wohnraumüberlassung passen.
Das ist deutlich wertvoller als das pauschale Label „5 % AfA möglich“.
Beispiel 2: Familie sucht Bestand
Eine Familie mit zwei Kindern möchte ein Haus selbst nutzen. Der Energieausweis zeigt Klasse G und die Einkommensgrenze wird eingehalten.
Dann ist KfW 308 der erste Prüfpfad. Aktuell beträgt der Kredithöchstbetrag bei zwei Kindern bis zu 160.000 €. Die Immobilie muss anschließend innerhalb der vorgegebenen Frist energetisch saniert werden. Ergänzend kann KfW 124 geprüft werden; die KfW führt das Programm als zusätzliche Fördermöglichkeit auf.
Was WohnbauAtlas zusätzlich leisten kann
Die eigentliche Differenzierung entsteht durch eigene Projektdaten. Sinnvolle öffentliche Statistiken wären beispielsweise:
- „X von Y erfassten Neubauprojekten in Berlin weisen aktuell einen QNG-Nachweis auf.“
- „Z Projekte besitzen objektseitig Merkmale, die für KfW 300 relevant sind.“
- „In Region A ist der Anteil an EH40-Projekten höher als in Region B.“
Jede Statistik benötigt Stichtag, Datenbasis und Methodik. Dann wird WohnbauAtlas selbst zur zitierbaren Quelle.
Häufige Fragen
Was ist für Eigennutzer meist wichtiger: KfW oder AfA?
Für eine ausschließlich selbst genutzte normale Immobilie ist in der Regel die Finanzierungsförderung relevant. Klassische Gebäude-AfA setzt grundsätzlich Einkünfte voraus. Sonderregeln gibt es unter anderem für begünstigte Denkmal- und Sanierungsmaßnahmen nach § 10f EStG.
Können KfW-Kredit und AfA gleichzeitig relevant sein?
Ja. Bei einer vermieteten Neubauwohnung können beispielsweise KfW 298 und steuerliche AfA nebeneinander relevant sein. Die Voraussetzungen werden jedoch getrennt geprüft.
Bedeutet QNG automatisch § 7b Sonder-AfA?
Nein. Für aktuelle Neubaufälle ist QNG ein wichtiger Teil der Voraussetzungen, aber zusätzlich sind unter anderem Bauantrags-/Bauanzeigezeitraum, Baukostenobergrenze und Vermietungsbindung zu prüfen.
Ist EH40 automatisch KfW-förderfähig?
Nein. Energiestandard, Antragstellung, Zielgruppe und weitere Programmbedingungen müssen zusammenpassen.
Kann ich Förderung nach dem Kauf beantragen?
Bei KfW-Programmen ist der Zeitpunkt der Antragstellung regelmäßig entscheidend. Deshalb sollte die konkrete Programmseite vor Abschluss bzw. Vorhabensbeginn geprüft werden. Manche Programme erlauben Verträge mit klarer aufschiebender Bedingung; die Details unterscheiden sich.
Warum zeigt WohnbauAtlas manchmal „Daten fehlen“ statt Ja oder Nein?
Weil seriöse Förderprüfung nicht aus einem einzigen Objektmerkmal abgeleitet werden kann. Fehlen etwa Einkommen, Vertragsdatum oder QNG-Nachweis, ist ein eindeutiges Ergebnis nicht belastbar.
Primärquellen
Stand: 8. September 2026 · gegen Primärquellen geprüft