Ratgeber
KfW 124: Die breite Basisförderung für selbst genutztes Wohneigentum
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 bietet Privatpersonen für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie einen Förderkredit von bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Anders als KfW 300 oder 308 gibt es keine Kinder- oder Einkommensgrenze und keinen speziellen Effizienzhauss…
Inhalt
Kurzantwort
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 bietet Privatpersonen für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie einen Förderkredit von bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Anders als KfW 300 oder 308 gibt es keine Kinder- oder Einkommensgrenze und keinen speziellen Effizienzhausstandard. Das Programm kann außerdem in mehreren Fällen als Ergänzung zu spezialisierten KfW-Programmen relevant sein.
KfW 124 im Förder-Finder prüfen
Auf einen Blick
| Punkt | KfW 124 |
|---|---|
| Kreditbetrag | bis 100.000 € pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Nutzung | selbst genutzt |
| Neubau | ja |
| Bestandskauf | ja |
| Einkommensgrenze | nein |
| Kinder erforderlich | nein |
| EH40/EH55/QNG erforderlich | nein |
| Nebenkosten | in definiertem Umfang förderfähig |
| Antrag | über Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn |
Warum KfW 124 für WohnbauAtlas wichtig ist
124 ist weniger spektakulär als spezielle Familien- oder Klimaprogramme, aber in der Nutzerlogik extrem wichtig. Es ist oft der Fallback- bzw. Ergänzungspfad, wenn:
- keine Kinder im Haushalt leben,
- die Einkommensgrenzen anderer Programme überschritten werden,
- ein Bestandsobjekt nicht F/G/H für KfW 308 ist,
- der Neubau keinen besonderen KFN-/QNG-Standard erfüllt,
- zusätzlich zu einem spezialisierten Programm ein weiterer Finanzierungsbaustein geprüft werden soll.
„Fallback“ bedeutet jedoch nicht „automatisch förderfähig“. Selbstnutzung und Antragstiming bleiben wesentliche Voraussetzungen.
Was wird bei einem Neubau finanziert?
Die KfW nennt aktuell unter anderem:
- Kosten des Baugrundstücks, wenn es maximal sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben wurde,
- Baukosten,
- Baunebenkosten,
- Kosten für Außenanlagen.
Zu den Baunebenkosten können beispielsweise Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer sowie Honorare für Energie-/Bauberatung und Architektur gehören.
Was wird bei einem Kauf finanziert?
Beim Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung können nach KfW-Produktinformation unter anderem berücksichtigt werden:
- Kaufpreis,
- Instandsetzung, Umbau und Modernisierung,
- Nebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer.
Der maximale Kreditbetrag bleibt 100.000 € pro Vorhaben – nicht pro Kostenart und nicht generell pro Wohneinheit.
Was wird nicht gefördert?
Die KfW nennt insbesondere:
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen,
- bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben,
- vermietete oder gewerblich genutzte Flächen,
- Maßnahmen an bereits selbst genutztem Wohneigentum wie reine Wohnraumerweiterungen.
Für WohnbauAtlas ist deshalb die Frage „Kaufen/Bauen Sie neu oder wollen Sie nur Ihre bereits eigene Immobilie erweitern?“ ein sinnvoller früher Ausschlussfilter.
Antrag: die wichtigste Zeitregel
Die KfW formuliert für 124 sehr klar: Der Förderkredit ist über einen Finanzierungspartner zu beantragen, bevor das Vorhaben beginnt – beim Kauf also grundsätzlich vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, beim Neubau vor Baubeginn.
Nach der Zusage können Verträge abgeschlossen und die Immobilie gekauft bzw. die Bauarbeiten gestartet werden.
Das unterscheidet sich in Details von Programmen, die explizite Vertragswege mit aufschiebender Bedingung beschreiben. Es gibt keine einzige globale Antragstiming-Regel für alle KfW-Produkte.
Kombination mit anderen KfW-Programmen
KfW 124 ist gerade als Ergänzung interessant. Die aktuellen KfW-Seiten zeigen bzw. nennen Kombinationen unter anderem mit:
- KfW 297 im offiziellen Finanzierungsbeispiel,
- KfW 300 im offiziellen Familien-Beispiel,
- KfW 308 unter „Weitere Fördermittel“.
Auch im Zusammenspiel mit energetischen Förderwegen können sich Kombinationen ergeben. Die konkrete Förderfähigkeit und Kostenabgrenzung muss jedoch für das jeweilige Vorhaben geprüft werden.
KfW 124 vs. 300 vs. 308
| Frage | KfW 124 | KfW 300 | KfW 308 |
|---|---|---|---|
| Selbstnutzung | ja | ja | ja |
| Kinder | nicht erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| Einkommensgrenze | nein | ja | ja |
| Neubau | ja | ja | nein |
| Bestand | ja | nein | ja |
| Energiestandard Pflicht | nein | klimafreundlicher Neubau | F/G/H + Sanierung |
| Max. Kredit | 100.000 € | bis 270.000 € | bis 180.000 € |
Daraus ergibt sich eine sinnvolle Tool-Logik: Erst spezielle Programme prüfen, anschließend 124 als breitere Basisoption anzeigen, wenn Selbstnutzung geplant ist.
Beispiel: Eigentumswohnung im Bestand ohne Familienförderung
Eine Einzelperson kauft eine Bestandswohnung zur Selbstnutzung. Sie hat keine Kinder und das Gebäude hat Energieklasse C.
- KfW 300: nicht passend – Neubau/Familienprogramm.
- KfW 308: nicht passend – kein Kind und Energieklasse nicht F/G/H.
- KfW 124: grundsätzlich der relevante KfW-Prüfpfad, sofern Antragstiming und weitere Bedingungen passen.
Das ist ein gutes Beispiel für den Mehrwert des Förder-Finders: Der Nutzer muss nicht selbst aus fünf Programmnamen ableiten, welche Seite relevant ist.
Beispiel: Familie kauft KfW-300-Neubau
Eine Familie erfüllt KfW 300 und kauft einen klimafreundlichen Neubau. Dann kann KfW 124 zusätzlich als Finanzierungsbaustein geprüft werden; die KfW zeigt genau eine solche Kombination in ihrem Beispiel.
Wichtig: Der Förder-Finder darf deshalb nicht nach dem ersten Treffer stoppen, sondern muss Primärprogramm + mögliche Ergänzungen ausgeben.
Welche Daten braucht WohnbauAtlas?
Für die objektseitige Vorprüfung sind relativ wenige Daten erforderlich:
- Neubau oder Bestand,
- Kauf/Bau statt bloßer Erweiterung,
- Wohnnutzung,
- Kaufpreis/Projektkosten,
- aktueller Projekt-/Vertragsstatus.
Die wichtigste persönliche Frage lautet:
Werden Sie die Immobilie selbst nutzen?
Bei „nein“ sollte KfW 124 im privaten Förder-Finder direkt ausgeschlossen werden.
Typische Fehler
- 100.000 € je Wohneinheit schreiben. KfW 124 nennt bis 100.000 € pro Vorhaben.
- Einkommensgrenze erfinden. Für 124 gibt es keine solche Programmbedingung.
- Energiestandard als Pflicht darstellen. Nicht erforderlich.
- Vermietete Fläche als förderfähig markieren. Das Programm ist auf Selbstnutzung ausgerichtet.
- Nach dem Kauf rückwirkend beantragen. Der Antrag gehört vor Vorhabensbeginn in die Finanzierung.
Passende nächste Schritte
Primärquelle
KfW-Wohneigentumsprogramm 124: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/
Letzte redaktionelle Prüfung: 08.09.2026
Die Seite ist eine Vorprüfung und keine Kredit- oder Förderzusage. Konditionen und Antrag sind mit dem Finanzierungspartner zu klären.
Häufige Fragen
Wie hoch ist KfW 124 2026?
Bis zu 100.000 € pro Vorhaben.
Brauche ich Kinder?
Nein.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Nein, nicht als Fördervoraussetzung des Programms 124.
Brauche ich EH40 oder QNG?
Nein. Das Programm verlangt keinen bestimmten Effizienzhaus- oder QNG-Standard.
Kann KfW 124 Kaufnebenkosten finanzieren?
Ja, die aktuelle KfW-Produktseite nennt bei Neubau und Kauf definierte Nebenkosten ausdrücklich als förderfähige Kosten.
Kann ich KfW 124 für eine vermietete Wohnung nutzen?
Das Programm ist für selbst genutztes Wohneigentum konzipiert. Für vermietete Neubauten sind andere Programme wie KfW 298 bzw. 296 zu prüfen.
Primärquellen
Stand: 8. September 2026 · aktuelle KfW-Produktseite geprüft