Ratgeber
KfW 300: Wohneigentum für Familien – Neubau 2026
KfW 300 fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Neubau oder Ersterwerb einer selbst genutzten klimafreundlichen Wohnimmobilie. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, das neue Objekt muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein und die…
Inhalt
Kurzantwort
KfW 300 fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Neubau oder Ersterwerb einer selbst genutzten klimafreundlichen Wohnimmobilie. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, das neue Objekt muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein und die Einkommensgrenze muss eingehalten werden. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind aktuell 170.000 bis 270.000 € Kredit möglich.
KfW-300-Check im Förder-Finder starten
Auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Zielgruppe | Familien mit Kind(ern) / Alleinerziehende |
| Nutzung | Selbstnutzung |
| Eigentumsquote | mindestens 50 % |
| Kind | mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt am Antragstag |
| Wohneigentum | neue Immobilie ist einzige Wohnimmobilie in Deutschland |
| Einkommen | max. 90.000 € bei 1 Kind + 10.000 € je weiteres Kind |
| Gebäude | klimafreundlicher Neubau/Ersterwerb |
| Förderstufen | Klimafreundliches Wohngebäude / mit QNG |
| Kredit | 170.000–270.000 € |
Wie hoch ist KfW 300 aktuell?
Klimafreundliches Wohngebäude
| Kinder unter 18 | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € |
| ab 5 | 130.000 € + 10.000 € je weiteres Kind | 220.000 € |
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
| Kinder unter 18 | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 250.000 € |
| ab 5 | 130.000 € + 10.000 € je weiteres Kind | 270.000 € |
Die Kreditbeträge sind Höchstbeträge. Die tatsächliche Finanzierung hängt von förderfähigen Kosten, Kreditprüfung und Finanzierungspartner ab.
Was muss das Gebäude erfüllen?
Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“
Das Gebäude muss nach aktueller KfW-Systematik:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen,
- die relevante Lebenszyklus-CO₂-Anforderung erfüllen,
- ohne Wärmeerzeuger auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse auskommen.
Förderstufe mit QNG
Zusätzlich ist eine anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erforderlich.
EH40, QNG und Lebenszyklusanforderung verständlich erklärt
Wer wird gefördert?
KfW 300 setzt mehrere persönliche Kriterien gleichzeitig voraus:
- Die geförderte Immobilie wird selbst bewohnt.
- Die Antragsteller halten mindestens 50 % Miteigentum.
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Das neue Haus bzw. die Wohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Das maßgebliche Haushaltseinkommen liegt innerhalb der Grenze.
Die Situation am Tag der Antragstellung ist maßgeblich. Ein Kind, das an diesem Tag 18 wird, zählt nach KfW-Beispiel noch; nach Antragstellung geborene Kinder erhöhen die Förderung für den bereits gestellten Antrag nicht.
Wie wird das Einkommen geprüft?
Die KfW verlangt die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Für Anträge im Jahr 2026 sind damit grundsätzlich die Bescheide 2024 und 2023 relevant. Maßgeblich sind die von der KfW geforderten Steuerbescheide – nicht allein das aktuelle Bruttoeinkommen.
Eine gute Eingabemaske lautet:
Zu versteuerndes Einkommen laut Bescheid 2024: ______ €
Zu versteuerndes Einkommen laut Bescheid 2023: ______ €
Kinder unter 18 am geplanten Antragstag: ______
Danach kann der Rechner den maßgeblichen Durchschnitt bzw. die KfW-Logik transparent ausgeben.
Wann kommt KfW 300 nicht in Frage?
Die KfW nennt unter anderem:
- bereits erhaltenes Baukindergeld 424,
- bereits vorhandenes Wohngebäude bzw. Anteil an einer Wohnimmobilie in Deutschland,
- Umschuldungen,
- Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- alleiniger Grundstückskauf,
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Diese Ausschlüsse gehören in den Förder-Finder vor lange Detailfragen. So vermeidet das Tool unnötige Eingaben.
Antrag: Zeitpunkt und Unterlagen
Vor dem Förderantrag braucht das Projekt fachliche Begleitung. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Lebenszyklusanalyse und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Für die QNG-Stufe ist zusätzlich Nachhaltigkeitsexpertise nötig.
Die KfW fordert das Gespräch und den Antrag über den Finanzierungspartner vor dem relevanten Vorhabensbeginn. Verträge können unter bestimmten Bedingungen bereits vorher mit einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden; bei Kaufverträgen darf die Kaufpreiszahlung in diesem Weg erst nach Antragstellung erfolgen.
Für WohnbauAtlas ist daher ein eigener Status sinnvoll:
Förderkriterien passen. Vertrag-/Antragstiming noch prüfen.
KfW 300 oder KfW 297?
Wenn eine Familie die 300-Voraussetzungen erfüllt, ist 300 wegen des höheren möglichen Kreditrahmens häufig der zuerst zu prüfende Pfad. KfW 297 ist dagegen nicht an Kinder oder die 300-Einkommensgrenze gekoppelt.
| Frage | KfW 300 | KfW 297 |
|---|---|---|
| Selbstnutzung | ja | ja |
| Kinder erforderlich | ja | nein |
| Einkommensgrenze | ja | nein |
| einziges Wohneigentum | ja | nicht dieselbe 300-Regel |
| Klimafreundliches Gebäude | ja | ja bzw. EH55-Stufe möglich |
| Kreditrahmen | bis 270.000 € | bis 150.000 €/WE |
Kombination mit KfW 124
Die KfW zeigt ein offizielles Finanzierungsbeispiel, in dem KfW 300 und KfW 124 kombiniert werden. KfW 124 kann dadurch ein sinnvoller zweiter Prüfpfad sein.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Eine Familie hat zwei Kinder unter 18, möchte einen EH40-Neubau selbst nutzen und liegt mit dem maßgeblichen Haushaltseinkommen bei 85.000 €.
Ohne QNG
Bei erfüllter KFN-Förderstufe liegt der maximale KfW-300-Kredit bei 170.000 €.
Mit QNG
Ist das Gebäude zusätzlich QNG-zertifiziert, steigt der Höchstbetrag bei zwei Kindern auf 220.000 €.
Der Unterschied von 50.000 € ist ein gutes Beispiel dafür, warum WohnbauAtlas QNG nicht nur als kleines Nachhaltigkeits-Badge darstellen sollte, sondern als finanzierungsrelevantes Objektmerkmal.
Welche Projektdaten sollte WohnbauAtlas zeigen?
Auf jeder passenden Neubauprojektseite:
- EH40-Status,
- KFN/Lebenszyklus-Nachweis,
- QNG-Status und Zertifikatsquelle,
- Heizsystem,
- Neubau/Ersterwerb,
- geplante Fertigstellung,
- Datenstand.
Persönliche Kriterien wie Einkommen und Kinderzahl gehören nicht ins öffentliche Projektlabel. Stattdessen:
Objektseitig für KfW 300 relevant. Persönliche Voraussetzungen jetzt prüfen.
Typische Fehler
- Bruttojahreseinkommen mit dem KfW-Einkommenskriterium gleichsetzen. Maßgeblich sind Steuerbescheide nach KfW-Regel.
- „Familie“ ohne Kind unter 18 als ausreichend ansehen. Nicht korrekt.
- EH40 als alleinige Fördervoraussetzung ansehen. Lebenszyklus- und Heizanforderungen gehören dazu.
- QNG für die Grundstufe verlangen. QNG erhöht die Förderstufe, ist aber nicht für die Grundstufe zwingend.
- Ein bestehendes Miteigentum ignorieren. KfW 300 verlangt, dass das neue Objekt die einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist.
Passende nächste Schritte
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei zwei Kindern?
Aktuell 100.000 € Haushaltseinkommen nach der KfW-Systematik.
Wie hoch ist KfW 300 mit zwei Kindern und QNG?
Bis zu 220.000 €.
Gilt KfW 300 für Bestandsimmobilien?
Nein, für den familienbezogenen Bestandserwerb mit Sanierung ist KfW 308 der relevante Pfad.
Kann ich zusätzlich KfW 124 nutzen?
Die KfW zeigt diese Kombination in einem offiziellen Beispiel. Die konkrete Finanzierung muss der Finanzierungspartner strukturieren.
Muss ich QNG haben?
Nein für die Grundstufe, ja für die höhere QNG-Förderstufe.
Primärquellen
Stand: 8. September 2026 · aktuelle KfW-Produktseite geprüft