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Was bedeutet lineare AfA?
Bei der linearen AfA bleibt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr gleich. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Wohngebäude mit Fertigstellung ab diesem Datum ein Satz von 3 % – die Nutzungsdauer verkürzt sich von 50 auf 33 Jahre.
Welche Kosten sind abschreibungsfähig?
- Baukosten (Material, Handwerker)
- Architektenleistungen
- Notar- und Maklerkosten (anteilig aufs Gebäude)
- Grunderwerbsteuer (anteilig aufs Gebäude)
- Anschlusskosten für Strom, Wasser und Gas
Beispielrechnung
Gebäudeanteil 400.000 €, Steuersatz 42 %:
ZeitraumAfA-SatzJährliche AbschreibungSteuerersparnis
Vor 20232 %8.000 €3.360 €
Ab 20233 %12.000 €5.040 €
Fazit
Die Erhöhung auf 3 % ist ein klarer Vorteil für Neubauinvestoren ab 2023. Bestandsimmobilien profitieren nicht – die Regelung gilt ausschließlich für Neubauten mit Fertigstellung ab dem 1. Januar 2023.
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Oktober 2025. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Förderbedingungen und Steuergesetze können sich ändern und sind vom Einzelfall abhängig. Bitte lassen Sie sich individuell durch einen Steuerberater und einen Energieeffizienz-Experten beraten, bevor Sie Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen treffen.