Ratgeber
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Voraussetzungen, Förderstufen und QNG
KfW 297/298 fördert den Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Aktuell gibt es drei relevante Förderstufen: Effizienzhaus 55, Klimafreundliches Wohngebäude auf EH40-Niveau und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Für EH55 bzw. das klima…
Inhalt
Kurzantwort
KfW 297/298 fördert den Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Aktuell gibt es drei relevante Förderstufen: Effizienzhaus 55 (befristet bis spätestens 31.12.2026, vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel), Klimafreundliches Wohngebäude auf EH40-Niveau und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Für EH55 bzw. das klimafreundliche Wohngebäude sind bis zu 100.000 € je Wohneinheit möglich; mit QNG bis zu 150.000 € je Wohneinheit. KfW 297 ist der Pfad für private Selbstnutzung, KfW 298 für andere Investitionsfälle.
Objekt im Förder-Finder prüfen
Auf einen Blick
| Punkt | KfW 297/298 |
|---|---|
| Förderart | zinsverbilligter Kredit |
| Neubau/Ersterwerb | ja |
| Private Selbstnutzung | KfW 297 |
| Andere Investitionsfälle | KfW 298 |
| EH55-Stufe* | bis 100.000 € je Wohneinheit |
| Klimafreundliches Wohngebäude (EH40 + LCA) | bis 100.000 € je Wohneinheit |
| Mit QNG | bis 150.000 € je Wohneinheit |
| QNG immer erforderlich? | nein |
| Energieeffizienz-Experte | ja |
| Laufende Zinsen | dynamisch; nicht statisch anzeigen |
*befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang KfW), vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel
Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?
Die technische Förderstufe kann identisch sein. Die Nummer hängt wesentlich von der Nutzung bzw. Antragstellerkonstellation ab:
- 297: private Selbstnutzung der geförderten Wohneinheit.
- 298: andere Investitionsfälle, zum Beispiel Vermietung oder institutionelle Investoren.
Das ist wichtig für WohnbauAtlas: Auf der Projektseite kann nicht allein aus „EH40 + QNG“ abgeleitet werden, ob 297 oder 298 passt. Erst die Nutzerfrage „selbst nutzen oder vermieten?“ entscheidet den passenden Produktpfad.
Die drei Förderstufen 2026
1. Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
Für diese Förderstufe verlangt die KfW unter anderem:
- Einhaltung der Anforderungen an ein Effizienzhaus 55,
- keine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energieträger,
- bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben die erforderliche Kenntnis der zuständigen Behörde und die Zulässigkeit des Baubeginns.
Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) oder QNG-Zertifizierung ist für diese EH55-Förderstufe nicht erforderlich. Biomasse ist – anders als beim klimafreundlichen Wohngebäude auf EH40-Niveau – grundsätzlich zulässig.
Der maximale Kreditbetrag beträgt aktuell 100.000 € je Wohneinheit.
Wichtig: Die EH55-Förderstufe ist befristet und endet spätestens am 31.12.2026. Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW.
Für den Ersterwerb eines Effizienzhauses 55 gelten zusätzliche Stichtage:
- Der Kaufvertrag darf frühestens am 16.12.2025 geschlossen worden sein.
- Mit den Bauarbeiten vor Ort darf frühestens am 16.12.2025 begonnen worden sein.
- Der Förderantrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt werden. Auch Anzahlungen dürfen erst nach Antragseingang bei der KfW erfolgen.
- Eine rückwirkende Förderung bereits vor dem 16.12.2025 abgeschlossener Kaufverträge ist nicht möglich.
Damit reicht die Eigenschaft EH55 allein nicht aus, um bei jedem Neubau oder jeder Neubauwohnung automatisch eine aktuelle Förderfähigkeit anzunehmen. Insbesondere Bau-, Kauf- und Antragszeitpunkt müssen zusätzlich geprüft werden.
2. Klimafreundliches Wohngebäude
Die KfW verlangt für diese Stufe:
- Effizienzhaus 40,
- Einhaltung einer Lebenszyklus-CO₂-Anforderung auf Basis einer Lebenszyklusanalyse,
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse.
Ein tatsächliches QNG-Zertifikat ist für diese Stufe nicht zwingend. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 € je Wohneinheit.
3. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Hier gelten zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM, bestätigt durch Nachhaltigkeitszertifizierung. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 € je Wohneinheit.
Der Unterschied sollte klar getrennt werden:
EH40 = energetische Förderstufe
KFN/LCA erfüllt = Lebenszyklusanforderung
QNG = zusätzliche zertifizierte NachhaltigkeitsqualitätWas wird gefördert?
Nach aktueller KfW-Produktinformation gehören unter anderem dazu:
- Bau und Ersterwerb – beim Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB..
- förderfähige Nebenkosten,
- Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz- bzw. Nachhaltigkeitsexperten,
- bei der QNG-Stufe zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die konkrete förderfähige Kostenabgrenzung richtet sich nach dem aktuellen KfW-Merkblatt und dem Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Welche Angaben sind für die Einschätzung wichtig?
Für eine belastbare Einschätzung zählen vor allem:
Zum Objekt
- Neubau oder Ersterwerb
- Effizienzhaus-Stufe (z. B. EH40 / EH55)
- Lebenszyklus- bzw. Nachhaltigkeitsnachweise (falls vom Programm gefordert)
- QNG-Status und belastbarer Nachweis (nicht nur Marketingtext)
- Wärmeerzeuger (Ausschluss von Öl, Gas oder Biomasse je nach Programm)
- Bau-/Genehmigungsstand
- aktuelle und dokumentierte Projektdaten
Zu Ihrer Situation
- Selbstnutzung oder Vermietung
- bei Familienprogrammen: Kinder, Einkommen und bestehendes Wohneigentum
- geplanter Antrags- und Vertragszeitpunkt
Antrag und Zeitpunkt: nicht zu spät starten
Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Bei der QNG-Stufe kommt Nachhaltigkeitsexpertise hinzu.
Die KfW verlangt grundsätzlich, dass der Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn eingebunden wird. Für manche Verträge ist eine aufschiebende Bedingung möglich. Bei Kaufverträgen darf bei diesem Weg die Kaufpreiszahlung erst nach Antragstellung erfolgen. Solche Verträge dürfen nicht einfach nachträglich um eine Bedingung ergänzt werden.
Besonderheit bei EH55: Beim Ersterwerb gelten zusätzliche Stichtage. Der Kaufvertrag darf frühestens am 16.12.2025 geschlossen worden sein und mit den Bauarbeiten vor Ort darf ebenfalls frühestens am 16.12.2025 begonnen worden sein. Der Förderantrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung bei der KfW gestellt werden. Die EH55-Förderstufe endet spätestens am 31.12.2026.
Für die UX folgt daraus:
Objekt passt technisch – Antragstiming offen. Vor Vertrag, Zahlung oder Baubeginn die aktuelle KfW-Regel mit Finanzierungspartner prüfen.
Kann KfW 124 zusätzlich genutzt werden?
Ja, die KfW zeigt auf ihrer Produktseite selbst ein Beispiel, in dem KfW 297 mit dem Wohneigentumsprogramm 124 kombiniert wird. Das ist jedoch keine pauschale Garantie für jede Finanzierung. Die konkrete Kombination muss mit dem Finanzierungspartner und den jeweiligen Programmbedingungen abgestimmt werden.
Beispiel 1: Selbst genutzte QNG-Neubauwohnung
Eine Käuferin möchte eine neu errichtete Wohnung selbst nutzen. Das Projekt ist mit EH40 und QNG-PLUS nachgewiesen.
Objektseitig spricht das für die höhere KFN-Stufe. Bei privater Selbstnutzung ist KfW 297 der passende Pfad. Der aktuelle Kreditrahmen liegt bei bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich kann KfW 124 geprüft werden.
Wenn die Käuferin Kinder hat und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, sollte WohnbauAtlas zusätzlich KfW 300 prüfen, statt nur 297 auszugeben.
Beispiel 2: Vermietete EH40-Wohnung ohne QNG
Ein Investor kauft eine Neubauwohnung zur Vermietung. Nachgewiesen sind EH40 und die KFN-Lebenszyklusanforderung; ein QNG-Zertifikat liegt nicht vor.
Dann kann KfW 298 mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit grundsätzlich relevant sein. Parallel sind – völlig getrennt von der KfW-Förderung – degressive AfA und gegebenenfalls § 7b Sonder-AfA zu prüfen. Für § 7b wäre QNG allerdings eine eigenständige Voraussetzung.
Typische Fehler
- 297 und 298 als zwei verschiedene Energiestandards erklären. Falsch – die Nummer trennt vor allem Nutzung/Investitionsfall.
- QNG als Pflicht für jede 297/298-Förderung darstellen. Falsch.
- EH40 allein als ausreichenden KFN-Nachweis verwenden. Die Lebenszyklusanforderung gehört zur KFN-Stufe dazu.
- EH55 mit KfW 296 gleichsetzen. KfW 296 hat zusätzliche Flächen-, Kosten- und Lebenszyklusbedingungen.
- Aktuelle Förderzinsen in statischem Content speichern. Sie veralten zu schnell.
- Technische Eignung mit Förderzusage verwechseln. Antragstiming und Unterlagen bleiben separat zu prüfen.
Passende nächste Schritte
Häufige Fragen
Wie hoch ist KfW 297/298 2026?
Aktuell sind bis zu 100.000 € je Wohneinheit für EH55 bzw. das klimafreundliche Wohngebäude und bis zu 150.000 € je Wohneinheit für die Stufe mit QNG möglich.
Brauche ich für KfW 297/298 immer QNG?
Nein. QNG ist für die höhere 150.000-€-Stufe erforderlich, nicht für jede Förderstufe.
Kann eine vermietete Wohnung KfW 297 erhalten?
Für eine vermietete Einheit ist grundsätzlich der 298-Pfad zu prüfen. 297 ist auf private Selbstnutzung ausgerichtet.
Ist EH55 aktuell wieder förderfähig?
Ja. Die EH55-Förderstufe ist aktuell wieder verfügbar, jedoch befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang bei der KfW) und vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Beim Ersterwerb gelten zusätzlich die Stichtage 16.12.2025 für Kaufvertrag und Baubeginn; der Förderantrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt werden.
Ist KfW 297/298 ein Zuschuss?
Nein, es handelt sich um einen Förderkredit. Der wirtschaftliche Vorteil liegt in den Förderkonditionen; die konkrete Zinskondition wird aktuell bestimmt.
Primärquellen
Stand: 8. September 2026 · KfW-Produktseite und Merkblattstand 07/2026 geprüft