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Sonder-AfA und KfW 297/298
Wer in ein energieeffizientes Wohngebäude investiert, kann Sonder-AfA und KfW-Kredit 297/298 kombinieren. Zielgruppe: Bauherren und Investoren im Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Siegel.
Sonder-AfA – Steuervorteil
Über vier Jahre zusätzlich 5 % der förderfähigen Gebäudekosten – insgesamt bis zu 20 %. Mit degressiver AfA sind im ersten Jahr bis zu rund 10 % Abschreibung möglich.
Voraussetzungen
- Neubau oder Erstbezug; Vermietung erforderlich
- Kostengrenze: 5.200 €/m² (max. 4.000 €/m² sonderabschreibungsfähig)
- Nachweis EH 40 und QNG-Zertifikat
- Zeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2029
Beispiel
80 m²-Wohnung, Gebäudeanteil 320.000 € (4.000 €/m²): Sonder-AfA 16.000 €/Jahr über 4 Jahre. Bei 42 % Steuersatz ca. 6.720 € Ersparnis pro Jahr.
Fazit
Starke Kombination für klimafreundliche Neubauten: bis zu 20 % Sonderabschreibung plus zinsgünstige Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit.
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Oktober 2025. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Förderbedingungen und Steuergesetze können sich ändern und sind vom Einzelfall abhängig. Bitte lassen Sie sich individuell durch einen Steuerberater und einen Energieeffizienz-Experten beraten, bevor Sie Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen treffen.