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Steuern sparen und Förderzinsen sichern
Beim Neubau oder Kauf einer energieeffizienten Neubauwohnung stehen zwei Instrumente zur Verfügung: die 5 % degressive AfA und der KfW-Kredit 296 „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Beide sind rechtlich unabhängig – eine Kombination ist möglich, aber keine Pflicht.
Die degressive AfA (5 %)
Jährlich 5 % des jeweils verbleibenden Gebäuderestwerts absetzbar. Gültig für Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029. Kein Effizienzhaus-Nachweis erforderlich – Vermietung ist Voraussetzung.
Der KfW-Kredit 296
Förderdarlehen für Neubau und Erstkauf im Effizienzhaus-55-Standard. Antrag vor Baubeginn bzw. vor Kaufvertragsabschluss über die Hausbank. Keine fossilen Wärmeerzeuger oder Biomasseheizungen. Mindestens zehn Jahre Wohnnutzung erforderlich.
Beispielrechnung AfA
Gebäudeanteil 300.000 €, Steuersatz 42 %:
JahrRestwertAfASteuerersparnis
1300.000 €15.000 €6.300 €
2285.000 €14.250 €5.985 €
3270.750 €13.538 €5.685 €
Fazit
Wer zwischen 2025 und 2029 neu baut oder einen Neubau erwirbt, sollte beide Instrumente getrennt prüfen und gezielt kombinieren.
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Oktober 2025. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Förderbedingungen und Steuergesetze können sich ändern und sind vom Einzelfall abhängig. Bitte lassen Sie sich individuell durch einen Steuerberater und einen Energieeffizienz-Experten beraten, bevor Sie Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen treffen.