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Denkmal-AfA im Überblick
Die Denkmal-AfA erlaubt höhere Abschreibungen auf genehmigte Sanierungskosten – nicht auf Grundstück oder unsanierten Gebäudewert.
Abschreibungssätze
- Vermieter: 9 % der Sanierungskosten pro Jahr (8 Jahre), danach 7 % (4 Jahre)
- Eigennutzer: 9 % pro Jahr über 10 Jahre (Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG)
Voraussetzungen
- Denkmalschutz oder Sanierungsgebiet (behördliche Bestätigung)
- Abgestimmte, genehmigte Sanierungsmaßnahmen
- Detaillierte Rechnungen und Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
Beispiel Vermieter
Sanierungskosten 200.000 €, Steuersatz 42 %: In den ersten acht Jahren 18.000 € AfA/Jahr → ca. 7.560 € Steuerersparnis pro Jahr.
Wichtig: Gilt nur für bescheinigte Sanierungs-/Modernisierungskosten, nicht pauschal für den gesamten Kaufpreis. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Denkmalbehörde.
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Oktober 2025. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Förderbedingungen und Steuergesetze können sich ändern und sind vom Einzelfall abhängig. Bitte lassen Sie sich individuell durch einen Steuerberater und einen Energieeffizienz-Experten beraten, bevor Sie Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen treffen.