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800 Mio. für den Neubau: Die KfW-55-Förderung kehrt zurück
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  • Rechtliches

800 Mio. für den Neubau: Die KfW-55-Förderung kehrt zurück

DG-Admin · 13.11.2025 · 3 Min. Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

    Inhalt

    Die EH55-Förderung kommt zurück – diesmal nicht als Alibi, sondern mit Volumen.
    Nach der kleinen Übergangslösung (59 Mio. €) sollen ab Mitte Dezember 2025 rund 800 Mio. € zur Verfügung stehen. Voraussetzung: Der Bundestag stimmt zu. Für den Neubau ist das das deutlichste Signal seit Jahren.

    Gefördert werden Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard. Das heißt: rund 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes. Technisch deutlich einfacher und günstiger als EH40, aber energetisch immer noch auf einem vernünftigen Niveau.

    Der Förderrahmen liegt bei bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit, mit spürbarer Zinsvergünstigung. Voraussetzung ist eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – Wärmepumpe, Solarthermie oder vergleichbare Systeme. Gas und Öl sind raus.

    Die neue Runde richtet sich vor allem an Bauherren mit bereits genehmigten Projekten, die in den letzten Jahren liegen geblieben sind, weil Förderung, Zinsen und Baukosten gleichzeitig weggebrochen sind.

    Der entscheidende Punkt – und der wird vielen auf die Füße fallen:

    Kein Baubeginn vor dem 16.12.2025. Punkt. Die Regeln sind eindeutig:

    • Bau-, Liefer- oder GU-Verträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 abgeschlossen werden – auch nicht „unter Fördervorbehalt“.

    • Kaufverträge beim Ersterwerb (z. B. Bauträgerwohnungen) ebenfalls erst ab diesem Datum.

    • Auch der erste Spatenstich vor Ort darf nicht früher erfolgen.

    Es gibt keine rückwirkende Förderung. Wer vorher unterschreibt oder anfängt, ist raus – egal, wie gut das Gebäude energetisch wäre.

    Unterm Strich heißt das:

    • Antrag vor Vorhabenbeginn bei der KfW

    • Kein Vertrag vor dem 16.12.2025

    • Kein Baubeginn vor dem 16.12.2025

    Für Bauherren und Investoren ist das eine echte Chance – aber nur bei sauberem Timing. Bestehende Planungen können reaktiviert werden, wer jedoch zu früh unterschreibt, nimmt sich selbst aus der Förderung.

    Bei Bauträgerprojekten wird es besonders kritisch: Entscheidend sind Baubeginn und Vertragsdatum. Viele laufende Projekte werden nicht mehr in den EH55-Topf passen.

    Hintergrund: Nach dem Förderstopp 2022 haben sich bundesweit rund 760.000 genehmigte Wohnungen angestaut. Die kleine Übergangsförderung konnte daran kaum etwas ändern. Das neue 800-Mio.-€-Programm ist die erste Maßnahme, die tatsächlich Wirkung entfalten kann.

    Politisch ist das eingebettet in ein größeres Paket: BKFN-Verordnung, Bauturbo-Initiative, klare Ansage aus dem Ministerium. Die Richtung ist eindeutig: Es soll wieder gebaut werden – schneller und wirtschaftlicher, ohne energetisch komplett zurückzufallen.

    Meine Einschätzung:
    Das Programm hat endlich Substanz. Es wird die Baukrise nicht lösen, dafür sind Baukosten, Zinsen, Handwerk und Bürokratie weiterhin zu schwerfällig. Aber: Viele blockierte Projekte können dadurch überhaupt erst wieder starten.

    Der größte Fehler wäre jetzt Unwissenheit. Wer EH55 will, muss sich zwei Dinge merken:

    • Antrag vor Vorhabenbeginn

    • Kein Vertrag, kein Baubeginn vor dem 16.12.2025

    Alles andere ist förderschädlich.

    Fazit:
    Die EH55-Förderung kommt nicht nur zurück – sie kann erstmals wieder spürbar etwas bewegen. Wer ein genehmigtes Neubauprojekt hat, sollte die neue Runde sehr genau prüfen.

    👉 Merkblatt der KfW https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005051_M_297_298_12_2025.pdf

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